Konflikte mit schwierigen Kollegen
Ob im Beruf oder im Privaten: Konflikte sollte man nicht schwelen lassen, sondern offen und sachlich ansprechen. Wir geben Tipps, wie der Umgang mit schwierigen Kolleginnen und Kollegen gelingen kann.
Mit Kolleginnen und Kollegen verbringen viele Menschen oft mehr Zeit als mit ihrer Familie und kennen die Belegschaft im Betrieb besser als ihre Nachbarn. Nichts kann einem die Freude an der Arbeit mehr vermiesen als Menschen, mit denen man nicht warm wird. Miesmacher, notorische Nörgler, lähmende Bedenkenträger und schlechte Stimmung im Team wirken sich nicht nur auf die Laune, sondern auch auf die Produktivität aus.
Es lässt sich kaum vermeiden, dass der Berufsalltag manchmal auch von schwierigen Menschen begleitet wird. Hin und wieder sind Konflikte akzeptabel, Konkurrenzkämpfe normal und Reibungsverluste unvermeidlich. Manchmal jedoch zehren sie an der Geduld. Meistens besteht nicht die Möglichkeit, sich die Kolleginnen und Kollegen auszusuchen. Ist es erst einmal zum Streit gekommen, steht man zwangsläufig vor der Herausforderung, einen Weg zu finden, wieder miteinander auszukommen. Denn in der Werkhalle oder im Büro können sich Beschäftigte in der Regel nicht oder nur schwer aus dem Weg gehen. Irgendwann ist man doch wieder gezwungen, zusammenzuarbeiten. Da hilft nur das klärende Gespräch.
Andere Sichtweise zulassen
Meist beruhen Konflikte auf unterschiedlichen Interessen, Vorstellungen oder Meinungen, die sich – scheinbar oder tatsächlich – nicht miteinander vereinbaren lassen. Ein objektives Richtig oder Falsch gibt es in der Regel nicht, sondern verschiedene Sichtweisen auf ein Thema. Deshalb geht es im Konfliktgespräch nicht ums Rechthaben, sondern ums gemeinsame Weiterkommen. Sich das klarzumachen ist der erste Schritt zu einer Lösung.
Aktives Zuhören
In einem Konfliktgespräch kommt es zunächst darauf an, die Position des Gegenübers in Ruhe anzuhören und zu versuchen, sie zu verstehen. Das schafft Vertrauen und hilft beim Finden eines gemeinsamen Lösungswegs. Kern eines solchen aktiven Zuhörens ist, das Gehörte mit eigenen Worten zu wiederholen: „Ich habe verstanden, dass…“ So lassen sich Missverständnisse vermeiden. Hilfreich sind zudem Blickkontakte: Denn die sprechende Person anzusehen unterstreicht das aufmerksame Zuhören.
Killerphrasen vermeiden
Gift für ein Konfliktgespräch sind Killerphrasen wie Verallgemeinerungen oder Schuldzuweisungen, Du-Botschaften und Recht haben zu wollen. Sätze wie: „Das machst Du immer so, das ist echt typisch für Dich!“ oder „Da irrst Du Dich!“ helfen wenig. Ebenso Totschlagargumente wie: „Das kann man nicht ändern, das haben wir schon immer so gemacht.“ Auf Ironie und Sarkasmus ebenfalls besser verzichten.
Ich-Botschaften verwenden
Stattdessen kommt es gerade in Konfliktgesprächen darauf an, die eigenen Interessen, Vorstellungen, Meinungen und Gefühle in der Ich-Form zu schildern, ohne dem Gegenüber dabei Vorwürfe zu machen oder versteckte Du-Botschaften zu senden. Das ist nicht immer einfach, aber man kann es üben. Der Satz „Ich finde, dass Du unzuverlässig bist“, ist zum Beispiel noch keine Ich-Botschaft. Besser wäre etwa: „Es stört mich, wenn Vereinbarungen nicht umgesetzt werden. Ich wünsche mir, dass wir hier gemeinsam Verbesserungen erreichen.“
Fragen stellen
Viele Konflikte eskalieren, weil sich die Streitenden zuerst mit Behauptungen wie der folgenden bombardieren: „Du telefonierst viel zu laut!“ Besser ist, Fragen zu stellen: „Ist Dir schon aufgefallen, dass Du beim Telefonieren sehr laut sprichst?“ Wer richtig fragt, lenkt das Gespräch und vermeidet gleichzeitig Provokationen. Umgekehrt: Auf solche Bemerkungen nie beleidigt reagieren, sondern ebenfalls mit Fragen: „Was willst Du mir damit sagen?“
Klatsch und Tratsch
Oft wird bei Meinungsverschiedenheiten hinter dem Rücken negativ über Dritte gesprochen. Klar, das Bedürfnis, mit Gleichgesinnten über schwierige Kolleginnen oder Kollegen herzuziehen, ist nur allzumenschlich. Aber Achtung: Wer sich ständig über andere beschwert, wirkt unprofessionell und unsympathisch – deswegen besser der Versuchung widerstehen und sich grundsätzlich nicht an Klatsch und Tratsch über andere beteiligen. Zudem hilft Lästern nicht dabei, die Situation zu entschärfen. Im Gegenteil: Es verhärtet die Fronten und stört das Betriebsklima.
Einstellung ändern
Die Persönlichkeit schwieriger Kollegen wird man vermutlich nicht verändern, aber an sich selbst kann man arbeiten: Blöde Bemerkungen am Arbeitsplatz sollte man nicht persönlich nehmen. Die Probleme von Kolleginnen und Kollegen sind nicht die eigenen. Sein eigenes Leben sollte man sich nicht von der Laune eines Kollegen vermiesen lassen – schließlich ist die Nervensäge keine Freundin oder Familienmitglied.
Abstand nehmen
Manchmal lassen sich Konflikte nicht im Gespräch lösen. Dann hilft nur Distanz. In diesem Fall sollten Beschäftigte den Kontakt zur Kollegin oder zum Kollegen reduzieren und versuchen, ihr oder sein Verhalten zu ignorieren. So besteht die Chance, dass man sich weniger über die Kollegin oder den Kollegen ärgert und das Problem weniger Platz im Leben einnimmt. Wenn es die Tätigkeit zulässt, können Beschäftigte den Arbeitgeber oder die Vorgesetzte fragen, ob es möglich ist, die direkte Zusammenarbeit zu reduzieren. Selbst wenn man emotional auf Distanz geht: Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben es dennoch verdient, weiterhin respektvoll behandelt zu werden.
Wann muss der Arbeitgeber einschreiten?
- Wenn ein Beschäftigter aufgrund seines Verhaltens regelmäßig die Arbeitsatmosphäre „vergiftet“, kann ihm eine Abmahnung oder sogar die Kündigung drohen. Wird der Betriebsfrieden durch Handlungen gestört, die das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer untereinander und mit dem Arbeitgeber erschüttern oder nachhaltig beeinträchtigen und nachteilige betriebliche Auswirkungen etwa durch eine Störung des Arbeitsablaufs haben, kann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein. Allerdings dürfen die Grundrechte der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, insbesondere ihre bzw. seine Meinungsfreiheit, nicht unverhältnismäßig beschränkt werden.
- Bei Beleidigungen, Streitigkeiten oder tätlichen Auseinandersetzungen müssen Arbeitgeber zunächst den Sachverhalt aufklären und zwischen den Streitenden vermitteln. Dies folgt aus der Fürsorgepflicht und einer Nebenpflicht zum Arbeitsvertrag. Scheitern die Vermittlungsversuche, kann nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens gerechtfertigt sein.
- Wurde die oder der Beschäftigte vor Ausspruch der verhaltensbedingten Kündigung abgemahnt, muss der Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens (Betriebsverfassungsgesetz, Paragraf 102) unterrichtet werden.